HYGIENEKONZEPT

 Der Zugang zur Veranstaltung ist nur mit vorheriger Akkreditierung möglich.

Kinder ab 6 Jahren benötigen eine Akkreditierung.
Einlass zur Veranstaltung ist am 31.12.2021 ab 18.30 Uhr über die Ebertstraße Nord / Ecke Scheidemannstraße.

Der Zugang zur Veranstaltung ist nur mit 2G+ Nachweis möglich.
2G+ bedeutet: digital lesbarer Nachweis „geimpft oder genesen“ in Kombination mit einem tagesaktuellen Test (der Test muss vom 31.12.21 sein) und einem Identitätsabgleich.

Besucher*innen, die vor dem 16.12.2021 eine Drittimpfung („Booster“) erhalten haben, benötigen keinen Test. Auch der Nachweis der Boosterimpfung muss digital erfassbar sein (QR Code). Ein rein schriftlicher Nachweis (z.B. durch einen Eintrag im Impfpass) ist NICHT ausreichend.

–        Geimpft:
o   Vollständiger Impfschutz gegen Covid-19 durch einen von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff.
o   Nachweis mit einem der folgenden Dokumente:
§  Impfausweis im Original inkl. offiziellem QR-Code.
§  Digitaler Impfnachweis in der CovPass-App oder in der Corona-WarnApp.
§
–        Genesen:
o   Nachweis des Status mit einem entsprechenden positiven PCR-Test-Befund (der Test ist maximal sechs Monate, mindestens jedoch 28 Tage alt).
o   Alternativ dazu kann ein positiver PCR-Test-Befund, der älter als sechs Monate ist anerkannt werden, wenn eine erste (Teil-)Impfung gegen Covid-19 erfolgt ist.
o   Nachweis des Status mit einem entsprechenden PCR-Test-Befund (positives Testergebnis vor mehr als sechs Monaten) sowie der Bescheinigung der (Teil-) Impfung (Impfausweis im Original, Digitaler Impfnachweis in der CovPass-App oder in der Corona-Warn-App).

–        Getestet:
o   Vorlage eines negativen PoC-Antigen Testergebnisses, das beim Betreten des Geländes nicht älter als 24 Stunden ist.
o   Digitaler Testnachweis mit offiziellem QR-Code.

Ohne die folgenden Dokumente ist ein Zugang zur Veranstaltung nicht möglich:
1.     Akkreditierung
2.     digital erfassbarer 2G Nachweis
3.     tagesaktueller Test
4.     Personalausweis

Das Einchecken in die Luca App oder die Corona Warn App für die Möglichkeit der Kontaktnachverfolgung ist verpflichtend.

Auf dem Veranstaltungsgelände gelten die AHA Regeln (Abstand – Hygiene – Maskenpflicht außerhalb des festen Platzes).

 Maskenpflicht außerhalb des zugewiesenen Platzes:
–        Zugelassen sind FFP2-Masken ohne Auslassventil, medizinische Masken (OP-Masken) oder vergleichbare Atemschutzmasken.
–        Alltagsmasken, Schals und Loops sowie händisch vorgehaltene Textilien werden nicht akzeptiert.

Sie können an der Veranstaltung nicht teilnehmen, wenn sie
–        in den letzten Tagen wissentlichen Kontakt zu infizierten Personen hatten,
–        unter behördlichen Quarantäneauflagen stehen (Reiserückkehrer, akute Infektion),
–        corona-typischen Symptome, insbesondere Fieber, trockene Husten, allg. Unwohlsein verspüren.

Auf dem Gelände sind Taschen nur bis zu einer Größe von etwa 30 x 20 cm (A4) erlaubt.
Bitte beachten Sie, dass der Zugang mit einer Tasche größer als A4 nicht möglich ist.
Es gibt keine Aufbewahrungsmöglichkeit für größere Taschen.